Allgemeine Geschäftsbedingungen der
steller-technology GmbH & Co. KG
1. Allgemeines
1. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen der steller-technology GmbH & Co. KG gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Bestellers haben für die Rechtsbeziehung keine Gültigkeit, auch wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Aufträge sind erst dann im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen für die steller-technology GmbH & Co. KG bindend, wenn sie von der steller-technology GmbH & Co. KG schriftlich bestätigt worden sind. Die Geschäftsbedingungen der steller-technology GmbH & Co. KG gelten auch für die künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Alle besonderen Vereinbarungen, insbesondere mündliche oder fernmündliche Abmachungen sowie Nebenabreden sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der steller-technology GmbH & Co. KG schriftlich bestätigt werden. Die Abänderung der Schriftformklausel als solche bedarf ebenfalls der Schriftform. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
2. Angebot & Vertragsabschluss
1. Alle Angebote der steller-technology GmbH & Co. KG auf Abschluss eines Vertrages zur Lieferung oder Leistung werden auf Basis dieser Geschäftsbedingungen abgegeben. Mit der Annahme des Angebots der steller-technology GmbH & Co. KG erkennt der Besteller diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen.
2. Alle Angebote der steller-technology GmbH & Co. KG sind freibleibend, es sei denn, ein Bindungswille der steller-technology GmbH & Co. KG ergibt sich ausdrücklich aus dem schriftlichen Angebot selbst. Alle Aufträge des Bestellers, mit denen die steller-technology GmbH & Co. KG ohne deren vorausgegangenes schriftliches Angebot zur Lieferung und Leistung bestimmt werden soll, werden ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt.
3. Die vom Besteller abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Die steller-technology GmbH & Co. KG kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden. Sollte die steller-technology GmbH & Co. KG nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, wird der Besteller unverzüglich informiert. Sofern der Besteller in einem solchen Fall mit der Lieferung einer in Qualität und Preis gleichwertigen Ware nicht einverstanden ist, behält sich die steller-technology GmbH & Co. KG das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird die steller-technology GmbH & Co. KG umgehend nach Erklärung des Rücktritts vom Vertrag an den Kunden zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
4. Die steller-technology GmbH & Co. KG ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn auf Seiten des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, Konkurs-oder Vergleichsantrag gestellt wurde oder sich der Besteller mit der Bezahlung einer Forderung in Verzug befindet.
3. Produkte und Software
1. Die Produkte der steller-technology GmbH & Co. KG unterliegen dem technischen Fortschritt. Technische Änderungen und Änderungen der Form, Farbe und Gewichtseinheit bleiben im Rahmen des Zumutbaren sowie handelsüblicher Grenzen vorbehalten.2. Der Besteller erkennt an, dass Software komplex und nicht vollkommen fehlerfrei ist. Für die Fehlerfreiheit von Software übernehmen wir keine Gewähr bzw. Garantie. Der Besteller ist berechtigt, die Software in der erworbenen Anzahl von Berechtigungen zu nutzen. Der Besteller trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass Software oder gelieferte Hardware ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten (z. B. durch Einhaltung der angegeben Systemvoraussetzungen, Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Updates und Prüfung der Ergebnisse). Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den Betrieb der Arbeitsumgebung von gelieferten Hard-und Softwarekomponenten sicherzustellen. Für Hotline,- Service-, Support-, Software- und Consultingleistungen besteht überdies noch die verbindliche Annahme der besonderen Vereinbarungen von steller-technology GmbH & Co. KG unter folgendem Link:
Hotline-und-Support-Consulting-Serviceleistungen.pdf
4. Reparaturen
1. Die Einsendung von Reparaturen hat frei zu erfolgen. Reparaturen werden nur in der eigenen Werkstatt oder einer Werkstatt nach Wahl durch die steller-technology GmbH & Co. KG durchgeführt. Wird vor der Ausführung einer Reparatur ein Kostenvoranschlag gewünscht, so ist dies ausdrücklich schriftlich mitzuteilen. Kostenvoranschläge werden mit 60,00 Euro zuzüglich Porto, Verpackung und Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Auftrag zur Reparatur nicht erteilt wird. Der Rückversand erfolgt in jedem Falle mit normaler Paketpost, spezielle Versandarten gehen zu Lasten des Auftragsgebers. Auf die durchgeführte Reparatur leisten die steller-technology GmbH & Co. KG eine Gewährleistung von 6 Monaten.
2. Bei bestehenden Wartungsverträgen geltend ergänzend die dort vereinbarten Bedingungen.
5. Zahlungsbedingungen
1.Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise der steller-technology GmbH & Co. KG ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
2.Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung aufgeführte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Es werden nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Besteller jeweils angezeigten Zahlungsarten akzeptiert.3.Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis für eine Ware oder Leistung innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Reparatur-, Dienst-und Werkleistungen sind mit Erbringung der Leistung zur Zahlung fällig. Überweisungsgebühren und Bankspesen, insbesondere auch im internationalen Zahlungsverkehr, gehen zu Lasten des Bestellers. Rechnungen sind ausschließlich in der europäischen Währungseinheit (Euro) zu bezahlen.
4. Verzugszinsen werden in Höhe von 5% (Verbraucher) bzw. 8% (Unternehmer) über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unbenommen. Für den Fall, dass die steller-technology GmbH & Co. KG einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Besteller die Möglichkeit, der steller-technology GmbH & Co. KG nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. Aufrechnungen mit Gegenansprüchen des Bestellers sind nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5. Fahrtkosten, Spesen, Zubehör, Versandkosten und Telekommunikationskosten sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Zusätzliche vom Besteller verlangte Leistungen (z. B. Unterstützung und Beratung bei Programminstallationen etc.) werden in Rechnung gestellt.
6. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
6. Lieferfrist und Lieferzeit
1. Die steller-technology GmbH & Co. KG bemüht sich, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Allerdings übernimmt die steller-technology GmbH & Co. KG für die Einhaltung dieser Fristen jedoch keine Haftung, da die steller-technology GmbH & Co. KG selbst auf die Zulieferung Dritter angewiesen ist. Alle außerhalb des Einflussbereiches der steller-technology GmbH & Co. KG liegenden Umstände wie nachträglich eingetretene Beschaffungsschwierigkeiten an Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffen, Betriebsstörungen, Verlademöglichkeiten, behördliche Maßnahmen etc. gelten –auch wenn sie bei Lieferanten der steller-technology GmbH & Co. KG eintreten –als höhere Gewalt und berechtigen die steller-technology GmbH & Co. KG, die Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche gegen die steller-technology GmbH & Co. KG sind in diesem Fall ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig. Sie werden je für sich berechnet und einzeln zur Zahlung fällig. Die Lieferung erfolgt an den vereinbarten Ort bzw. die vereinbarte Stelle. Bei nachträglicher Änderung trägt der Besteller alle dadurch entstandenen Kosten. Ist der Besteller mit der Bezahlung einer früheren Lieferung im Verzug, ist die steller-technology GmbH & Co. KG berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
2. Der Beginn der von steller-technology GmbH & Co. KG angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die steller-technology GmbH & Co. KG berechtigt, für den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen Ersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme-oder Schuldnerverzug geraten ist.
4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
7. Lieferungen
1.Wird die Ware an den Besteller versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers der steller-technology GmbH & Co. KG bzw. Ablieferung des Versandgutes an den Spediteur, Frachtführer oder ein anderes Versandunternehmen die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.2. Bei Lieferung ab Werk/Lager durch nicht firmeneigene Fahrzeuge der steller-technology GmbH & Co. KG geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware mit Abschluss des Verladens in das Transportfahrzeug auf den Besteller über. Franko-Lieferungen oder Frachtvergütung ändern daran nichts. Diese berühren nur die Preisgestaltung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
8. Eigentumsvorbehalt
1. Die steller-technology GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Erfüllung aller der steller-technology GmbH & Co. KG zustehenden Ansprüche(Zahlung sämtlicher Forderungen) gegen den Besteller vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich die steller-technology GmbH & Co. KG nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Die steller-technology GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer-und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs-und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller die steller-technology GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der steller-technology GmbH & Co. KG die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Besteller für den der steller-technology GmbH & Co. KG entstandenen Ausfall.3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an die steller-technology GmbH & Co. KG in Höhe des mit ihr vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die steller-technology GmbH & Co. KG wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
9. Gewährleistung
1. Der Besteller ist verpflichtet, bei Empfang der Ware diese unverzüglich auf Funktionstüchtigkeit und Vertragsgerechtigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel können nur dann anerkannt werden, wenn diese der steller-technology GmbH & Co. KG innerhalb von 10 Tagen nach Empfang schriftlich mitgeteilt worden sind. Nicht offensichtliche Mängel können nur dann anerkannt werden, wenn diese der steller-technology GmbH & Co. KG innerhalb von 12 Monaten nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt worden sind. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller der steller-technology GmbH & Co. KG eine nach ihrem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren und insbesondere den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so entfällt die Gewährleistung der steller-technology GmbH & Co. KG ersatzlos. Die Gewährleistungsverpflichtung der steller-technology GmbH & Co. KG erlischt, wenn ohne ihre Genehmigung an den mangelhaften Produkten Nachbesserungs-oder sonstige Arbeiten ausgeführt wurden. Die steller-technology GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder auf unsachgemäße Behandlung zurückgehen. Gewährleistungsansprüche wegen nicht ordnungsgemäß angezeigter Mängel sind ausgeschlossen. Soweit ein von der steller-technology GmbH & Co. KG zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, ist sie nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Die steller-technology GmbH & Co. KG ist berechtigt, Reparaturen auch durch Dritte ausführen zu lassen. Bei Fehlschlagen oder Unmöglichkeit von Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme, bei Verbrauchsgüterkauf einer neuen Sache 2 Jahre ab Abnahme. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung der steller-technology GmbH & Co. KG.
10. Haftung
1. Die steller-technology GmbH & Co. KG haftet für Schäden des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur dann, wenn ihr oder einem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Bei gewöhnlicher Fahrlässigkeit kann die steller-technology GmbH & Co. KG nur bei Personenschäden sowie bei vertragstypischen vorhersehbaren Schäden durch Verletzung einer Kardinalspflicht oder einer vertragswesentlichen Pflicht in Haftung genommen werden, wenn der steller-technology GmbH & Co. KG oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist, soweit gesetzlich zugelassen, 06198 Salzatal OT Lieskau. Gerichtsstand ist Halle (Saale). Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen Kaufgesetzes und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes.
12. Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG vom 11.04.1980).
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
Anschrift:
steller-technology GmbH & Co. KG
Steinbruchweg 9
OT Lieskau
06198 Salzatal
AG Stendal HRA 34279
Vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:
steller-technology Verwaltungs GmbH
AG Stendal HRB 215569
Vertreten durch den Geschäftsführer:
Johannes Steller
Sitz der Gesellschaft: Salzatal OT Lieskau
Steuer-Nr.: 110/113/40018
Ust-Id.-Nr.: DE247973013